Vermieter
Mieterstrom im EEG 2023
Mehrere Neuregelungen
für den Mieterstrombereich bringt das im Juli 2022 von Bundestag und
Bundesrat verabschiedete EEG 2023 mit sich. Diese werden zum 1. Januar
2023 in Kraft treten, sofern die EU-Kommission dem Gesetz sein OK gibt.
Dann entfallen vor allen Dingen die Obergrenzen für Mieterstromprojekte.
Der Mieterstromzuschlag kann dann bis zu einer Anlagenleistung von 1 MW
gezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob die Module auf
einem Gebäude oder verteilt auf mehrere Dächer angeordnet sind.
Die
Höhe des Mieterstromzuschlags wird nach EEG 2023 nicht mehr direkt im
EEG geregelt, sondern die Bundesnetzagentur wird diese Werte fortan
festlegen und auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Bei
Parlamentsbeschluss über das EEG 2023 standen die Werte für das Jahr
2023 somit noch nicht fest.